08-10-2013, 14:01
(08-10-2013, 13:11)Arminius schrieb: Für mich bedeutet das nur eins, sich auf gar keinen Fall auf irgendwelche Deals m. der STA einlassen sondern immer schön in Berufung gehen.
Von Deals um STGB 170 habe ich noch nichts gehört, zumal das Verfahren noch in der Vorermittlung steckt und jederzeit wieder aufgenommen werden kann.
Falls es vor das Amtsgericht geht, hat der StA vermutlich irgendwas in der Hand. Dann ist der wichtigste Antrag, festzuhalten, dass man NICHT auf die Rechtsmittel verzichtet.
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