08-10-2013, 14:22
Der Antrag wird auch vom OLG zurückgewiesen werden.
Sonst könnte es meiner Meinung nach nicht im schriftlichen Verfahren entscheiden: § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG!
Sonst könnte es meiner Meinung nach nicht im schriftlichen Verfahren entscheiden: § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG!