08-10-2013, 18:19
Ja klar, nur um als leiblicher Vater an einen Vaterschaftstest gegen den Willen der Eltern zu kommen, DAS war bis Juli in Deutschland juristisch nicht möglich!
Nun ist es über den Umweg Umgangsverfahren möglich, hebt aber wie gesagt, die juristische Stellung des bisherigen Vaters in keinster Weise auf.
Das ist das Novum, das Kind hat dann sozusagen zwei Väter. Einen, der was zu sagen hat und einen, der nix zu sagen hat. (ich)
Und ohne Anfechtung werde ich weder an die Wand gestellt, oder im Hamsterrad gefangen.
Ich habe aber für mich persönlich Klarheit und das ist mir wichtig.
Mögen sicher viele Leute das anders sehen, aber die Entscheidung muss ich eben leider allein treffen.
Trotzdem tut es gut, hier auch kritische Meinungen zu lesen...
Danke nochmals!
Nun ist es über den Umweg Umgangsverfahren möglich, hebt aber wie gesagt, die juristische Stellung des bisherigen Vaters in keinster Weise auf.
Das ist das Novum, das Kind hat dann sozusagen zwei Väter. Einen, der was zu sagen hat und einen, der nix zu sagen hat. (ich)
Und ohne Anfechtung werde ich weder an die Wand gestellt, oder im Hamsterrad gefangen.
Ich habe aber für mich persönlich Klarheit und das ist mir wichtig.
Mögen sicher viele Leute das anders sehen, aber die Entscheidung muss ich eben leider allein treffen.
Trotzdem tut es gut, hier auch kritische Meinungen zu lesen...
Danke nochmals!