08-10-2013, 20:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-10-2013, 20:14 von StrengGeheimerInformant.)
Das:
kann man nur komplett unterschreiben. Besonders hervorheben sollte man dabei auch dieses, in meinen Augen:
Auch von mir viel Glück
SgI
(08-10-2013, 16:28)Clint Eastwood schrieb: ... na dann wird es aber Zeit, worauf wartest Du?! Ich würde mir nicht ohne Widerstand zwei Gehälter weg pfänden lassen..
Umgang: einfach beim Familiengericht Umgang beantragen. Geht formlos und ohne Anwalt, sogar per Fax - einfach mal bei Gericht anrufen, da gibt es Rechtspfleger, die Dich kostenlos dabei unterstützen. Mache Dir Gedanken, wie Du Umgang wahrnehmen willst/kannst (Ferien). Gerichtskosten zahlen und dann auf eine Ladung zum Guetetermin warten. Dort vor Ort wird dann verhandelt.
Unterhalt: deutschen Anwalt beauftragen, eine Abänderun klage anzustrengen.
kann man nur komplett unterschreiben. Besonders hervorheben sollte man dabei auch dieses, in meinen Augen:
(08-10-2013, 16:28)Clint Eastwood schrieb: ... Auch schauen, ob Deine Exe mittlerweile was verdient (Auskunft über die Einkommensverhältnisse verlangen, macht Dein Anwalt, bei Verweigerung, Auskunftsklage), Umgangskosten geltend machen, da Deine Ex die Kinder quasi nach D'land entführt hat, Unterhalt für Dein neues Kind ist natürlich auch vorrangig vor Exenunterhalt, bzw, kann den KU fur Deine bestehenden Kinder mildern, etc...
Auch von mir viel Glück
SgI