19-04-2009, 22:13
Das Steuererstattungen von abzugsfähigen Kosten ist klar.
Hier geht es aber um nicht abzugsfähige Kosten.
Hier geht es aber um nicht abzugsfähige Kosten.
BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder keine außergewöhnliche Belastung
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