20-04-2009, 02:44
(19-04-2009, 22:41)Bluter schrieb: Das macht 1x nach YYY Kind abholen, 1x Kind nach ZZZ, 1x Kind nach YYY und einmal zurück nach ZZZ = ca. 600km/Umgang bzw. 720km.
Nach deutschem Recht und Gesetz ist das mein ganz privates Vergnügen.
Nach deutschem Recht und Gesetz darf diejenige, die bis zur elterlichen Trennung das Kind überwiegend betreute regelmäßig ungeahndet das Kind verschleppen wohin sie will.
Bei meinem Kumpel hat das Sozialamt noch den Umzug nach XY bezahlt, mit dem die Ex das Kind verschleppt hat. Danach muss man sich noch zynische Bemerkungen von Polizei, Jugendamt etc. gefallen lassen, "wir können ihre Frau doch nicht hindern nach XY zu ziehen". Sie konnten es aber ermöglichen durch die Finanzierung, ohne den wäre das der mittellosen Frau nicht möglich gewesen.
Man(n) steht daneben und fragt sich, wozu arbeiten, wenn frau ohne Leistung alles in den *ähem* geblasen wird.