10-10-2013, 10:19
(10-10-2013, 09:51)iglu schrieb: Dafür hast du ja schon das Kind von der Steuer abgesetzt bzw. profitierst du vom Freibetrag.
Siehst du, und schon geht es in die üblichen Schleifen. Der Freibetrag ist kein Geschenk, sondern die Nichtbesteuerung des (viel zu gering angesetzen) Existenzminimus. Das hat ein Arbeitnehmer auch, doppelt so hoch sogar. Zudem sind alle Teilbeträge gedeckelt und pauschalisiert, damit gilt alles als abgegolten egal wieviel Büchergeld man noch zubuttern muss. Nicht so bei einer Fortbildung. Das zieht sich ebenso durch alle anderen Teilbereiche, z.B. die Kosten für Schul-Pflichtveranstaltungen.
Gerade bei Büchern war auch früher das Argument, man hätte ja eh die Lehrmittelfreiheit und was das Kind braucht, bekommt es ohnehin. Die Lehrmittelfreiheit ist aber schon lange in einigen Bundesländern fast abgeschafft. Oft mit Tricks. Da wird z.B. aus dem Schulbuch ein Arbeitsheft, das natürlich bezahlt werden muss.
Für solche Teilbereiche würde mich mal der internationale Vergleich interessieren. Aber so spezifisch bringt das keiner.