20-04-2009, 09:24
(20-04-2009, 09:11)Master Chief schrieb: Allerdings frage ich mich noch: Worauf bzw. auf welche Paragrafen stützt sich die Verfassungsbeschwerde eigentlich?
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 6, § 33. Steht alles in der verlinkten BFH-Entscheidung. Hat auch nichts mit Ehegattensplitting o.ä. zu tun.