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BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder keine außergewöhnliche Belastung
#13
(20-04-2009, 09:11)Master Chief schrieb: Allerdings frage ich mich noch: Worauf bzw. auf welche Paragrafen stützt sich die Verfassungsbeschwerde eigentlich?

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 6, § 33. Steht alles in der verlinkten BFH-Entscheidung. Hat auch nichts mit Ehegattensplitting o.ä. zu tun.
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RE: BFH III R 28/05 Umgangskosten für Kinder nicht außergewöhnlich - von p__ - 20-04-2009, 09:24

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