Moin zusammen .
Meine unendliche Odyssee in Sachen Umgang geht weiter und da wollte ich mal wieder vorab Eure Meinung hören.
Vorgeschichte ganz knapp:
Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bei KM; lebe seit 2,5 Jahren getrennt und bin seit 3 Monaten geschieden.
Habe zweiwöchentlichem Umgang , aber : Tochter übernachtet nicht bei mir während des Umgangswochenendes ( muß sie also jeden Abend zurückbringen zur Exe ) ... Bin deshalb bis zum OLG gegangen und musste einen Vergleich schliessen .. Ergebnis : Kind braucht gegen seinen Willen nicht bei mir zu übernachten - ( Diskussion hierzu muss nicht sein, die Sache ist eh gelaufen...)
Im ersten Beschluß des FamGer hat sich der Richter einen schlanken Fuß gemacht, indem er eine Ferienregelung nicht getroffen hat weil Ferien ja auch mit Übernachtungen zu tun haben; gleichwohl aber darauf hingewiesen dass in absehbarer Zeit Übernachtungen beim Vater stattfinden sollen; nur hat es das eben nicht in einen Beschluß gefasst.
Weil zwischenzeitlich Umgangsverweigerungen der KM vorgefallen sind, habe ich jetzt erneut ergänzend einen Antrag beim FamGericht eingereicht.
1. Titulierung der bisherigen Beschlüsse nach § 89(2) FamFG; beide ( FamGer und OLG ) haben dieses zwischenzeitlich bestätigt und Exe auch zugesandt . Also - bei der nächsten Nichteinhaltung des Umgangsbeschlusses wird Ordnungsgeld beantragt.
2. Aufnahme einer verbindlichen Nachholregelung in den Umgangsbeschluß; bislang musste ich immer betteln, um einen Nachholtermin bei ausgefallenem Umgang zu erhalten.
3. ( und das ist der Knackpunkt : ) Aufnahme einer Ferienregelung in den Umgangsbeschluß. Tochter weigert sich bislang beharrlich mit mir in Urlaub zu fahren... Objektive Gründe ausser " Ich will nicht ohne Mama sein " können dafür nicht vorgebracht werden.
Wenn ich den normalen Standardumgang betrachte bedeutet das, das ich das Kind üblicherweise 3 Wochen in den Sommerferien und jeweils eine Woche in den Oster-, Herbst und Winterferien bei mir hätte - dann wären meine 6 Wochen Jahresurlaub weg ....
Wenn ich diesen Wahnsinn weiterbetreiben würde und das Kind auch in den Ferien jeden Abend zur Mutter zurückbringen würde, würde das bedeuten das ich definitiv nie in Urlaub fahren kann ... in meinem
nervenaufreibenden Job brauche auch ich mal Regeneration und meine Freundin würde mir was husten, wenn ich nicht mit ihr in Urlaub fahren würde ...
Das einzige ( gut eingeimpfte ) Argument meiner Tochter gegen Übernachtungsumgänge bei mir war übrigens, dass sie Vorbehalte gegen mein Haus hätte, weil Mama und Papa sich dort immer gestritten hätte ( das war natürlich gefakt ohne Ende von der Gegenseite ) . Wenn Tochter nun mit mir in Urlaub fahren würde, würde dieses lächerliche Argument ja nicht mehr greifen, weil wir uns dann logischerweise woanders aufhalten würden.
Vom Jugendamt erwarte ich keinerlei Hilfe, die JA Tusse war von Anfang an wie zu erwarten pro Exe eingestellt.. gleichwohl wird von dort eine Stellungnahme abgegeben.
Wie seht ihr die Chancen für mich, das ich mit meinem Kind in Urlaub fahren kann ?
Gruß
ArJa
Meine unendliche Odyssee in Sachen Umgang geht weiter und da wollte ich mal wieder vorab Eure Meinung hören.
Vorgeschichte ganz knapp:
Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bei KM; lebe seit 2,5 Jahren getrennt und bin seit 3 Monaten geschieden.
Habe zweiwöchentlichem Umgang , aber : Tochter übernachtet nicht bei mir während des Umgangswochenendes ( muß sie also jeden Abend zurückbringen zur Exe ) ... Bin deshalb bis zum OLG gegangen und musste einen Vergleich schliessen .. Ergebnis : Kind braucht gegen seinen Willen nicht bei mir zu übernachten - ( Diskussion hierzu muss nicht sein, die Sache ist eh gelaufen...)
Im ersten Beschluß des FamGer hat sich der Richter einen schlanken Fuß gemacht, indem er eine Ferienregelung nicht getroffen hat weil Ferien ja auch mit Übernachtungen zu tun haben; gleichwohl aber darauf hingewiesen dass in absehbarer Zeit Übernachtungen beim Vater stattfinden sollen; nur hat es das eben nicht in einen Beschluß gefasst.
Weil zwischenzeitlich Umgangsverweigerungen der KM vorgefallen sind, habe ich jetzt erneut ergänzend einen Antrag beim FamGericht eingereicht.
1. Titulierung der bisherigen Beschlüsse nach § 89(2) FamFG; beide ( FamGer und OLG ) haben dieses zwischenzeitlich bestätigt und Exe auch zugesandt . Also - bei der nächsten Nichteinhaltung des Umgangsbeschlusses wird Ordnungsgeld beantragt.
2. Aufnahme einer verbindlichen Nachholregelung in den Umgangsbeschluß; bislang musste ich immer betteln, um einen Nachholtermin bei ausgefallenem Umgang zu erhalten.
3. ( und das ist der Knackpunkt : ) Aufnahme einer Ferienregelung in den Umgangsbeschluß. Tochter weigert sich bislang beharrlich mit mir in Urlaub zu fahren... Objektive Gründe ausser " Ich will nicht ohne Mama sein " können dafür nicht vorgebracht werden.
Wenn ich den normalen Standardumgang betrachte bedeutet das, das ich das Kind üblicherweise 3 Wochen in den Sommerferien und jeweils eine Woche in den Oster-, Herbst und Winterferien bei mir hätte - dann wären meine 6 Wochen Jahresurlaub weg ....
Wenn ich diesen Wahnsinn weiterbetreiben würde und das Kind auch in den Ferien jeden Abend zur Mutter zurückbringen würde, würde das bedeuten das ich definitiv nie in Urlaub fahren kann ... in meinem
nervenaufreibenden Job brauche auch ich mal Regeneration und meine Freundin würde mir was husten, wenn ich nicht mit ihr in Urlaub fahren würde ...
Das einzige ( gut eingeimpfte ) Argument meiner Tochter gegen Übernachtungsumgänge bei mir war übrigens, dass sie Vorbehalte gegen mein Haus hätte, weil Mama und Papa sich dort immer gestritten hätte ( das war natürlich gefakt ohne Ende von der Gegenseite ) . Wenn Tochter nun mit mir in Urlaub fahren würde, würde dieses lächerliche Argument ja nicht mehr greifen, weil wir uns dann logischerweise woanders aufhalten würden.
Vom Jugendamt erwarte ich keinerlei Hilfe, die JA Tusse war von Anfang an wie zu erwarten pro Exe eingestellt.. gleichwohl wird von dort eine Stellungnahme abgegeben.
Wie seht ihr die Chancen für mich, das ich mit meinem Kind in Urlaub fahren kann ?
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )