11-10-2013, 09:47
Ich sehe es ähnlich. M. E. wird auch vor Gericht der Wille Deiner Tochter eine Rolle spielen. Kaum anzunehmen, dass das Gericht sich darüber hinweg setzt, denn in dem Alter können Kinder sehr wohl einen derartigen Eingriff als sie beschädigende Aggresssion erleben.
Wenn Du -wie Du schreibst- Deinen Urlaub brauchst, wäre wohl auch eine Überlegung, was ein Urlaub mit einer quengelnden 10jährigen bringt. Du kommst nicht umhin, das mit Deiner Tochter zu klären. So spontan hätte ich da die Frage, ob das Dasbeisein Deiner Freundin für Deine Tochter ein Problem sein könnte?
Wenn Du -wie Du schreibst- Deinen Urlaub brauchst, wäre wohl auch eine Überlegung, was ein Urlaub mit einer quengelnden 10jährigen bringt. Du kommst nicht umhin, das mit Deiner Tochter zu klären. So spontan hätte ich da die Frage, ob das Dasbeisein Deiner Freundin für Deine Tochter ein Problem sein könnte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...