11-10-2013, 10:04
(11-10-2013, 09:50)ArJa schrieb: Ich habe sie auch in den diesjährigen Sommerferien nicht zu mir geholt - schweren Herzens ...
Die Frage , die ich dem Richter stellen werde ist, ob der Kindeswille auch so erheblich ist, wenn sie mal nicht zur Schule oder zum Zahnarzt will oder mal nach dem Wochenende nicht zur Mutter zurück will, wenn sie sich in der Pubertät mal mit Mama gezofft hat.
Hier geht es also eigentlich im Kern um die Berücksichtigung des Kindeswillens und um die Schlüssigkeit der Begründung....
Der Punkt ist, dass Du -unabhängig von Deinen durchaus guten und nachvollziehbaren Argumenten- in einer ganz bescheuerten Situation bist: Selbst wenn Du es schaffst, einen Beschluss zu bekommen, der es Dir erlaubt, Eure Tochter zum Urlaub mit Euch zu zwingen, schadest Du der Beziehung zu Eurer Tochter mehr als Dir das Ganze bringt.
Du gibst damit ja geradezu eine Steilvorlage, um Mutter und Tochter noch fester gegen Dich zusammenzuschweißen: "siehst Du, der Papa macht erst Versprechungen und anschließend kümmert er sich nicht mehr um sein Geschwätz von gestern".
Für Eure Tochter begehst Du Wortbruch, wenn Du nach der Vereinbarung doch noch versuchst, sie zu zwingen. Das kann ziemlich böse nach hinten auf Dich losgehen.