(11-10-2013, 10:04)Theo schrieb: Der Punkt ist, dass Du -unabhängig von Deinen durchaus guten und nachvollziehbaren Argumenten- in einer ganz bescheuerten Situation bist: Selbst wenn Du es schaffst, einen Beschluss zu bekommen, der es Dir erlaubt, Eure Tochter zum Urlaub mit Euch zu zwingen, schadest Du der Beziehung zu Eurer Tochter mehr als Dir das Ganze bringt.
Du gibst damit ja geradezu eine Steilvorlage, um Mutter und Tochter noch fester gegen Dich zusammenzuschweißen: "siehst Du, der Papa macht erst Versprechungen und anschließend kümmert er sich nicht mehr um sein Geschwätz von gestern".
Für Eure Tochter begehst Du Wortbruch, wenn Du nach der Vereinbarung doch noch versuchst, sie zu zwingen. Das kann ziemlich böse nach hinten auf Dich losgehen.
Du hast völlig Recht, die Befürchtung habe ich auch ...
Es geht aber nicht darum, Übernachtungsumgänge bei mir zu Hause zu erstreiten; das Thema ist aufgrund des eingegangenen OLG Vergleiches durch ...
Es geht ausschliesslich darum, mal gemeinsam in Urlaub zu fahren und ich würde ganz bestimmt nicht das Kind der Mutter von heute auf morgen für 3 Wochen entziehen.. aber so unter den bisherigen Bedingungen des stundenweisen Umgangs erfolgt die zunehmende Entfremdung schon jetzt immer mehr ... angeblich will das Kind sowieso kaum noch zu mir.. da hat die Exe ganze Arbeit beim Kind geleistet. Fakt ist auch, das gemeinsame Urlaube mit dem Papa definitiv nicht weh tun ... also das Normalste von der Welt sein müßten.
Ich sehe keine andere Chance als den Rechtsweg bis zum Schluss zu gehen, um Exe endlich zu zwingen mit mir zusammenzuarbeiten.
Es tut mir um meine Tochter unendlich leid, aber wenn ich nicht aktiv werde, werde ich sie in Kürze sowieso nicht mehr sehen ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )