11-10-2013, 10:29
Man wird halt das einzelne Kind in seiner Entwicklung zu sehen haben. Es gab ´mal die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil eines OLG (Karlsruhe meine ich - es ging um Inobhutnahme) wonach der Wille eines Kindes dann nicht überwunden werden darf, wenn das Kind dadurch beschädigt würde... Das Kind war zum Zeitpunkt der Ursprungsentscheidung 10 Jahre.
Aber wie @Theo frage ich mich, was Du gewinnen kannst...
Aber wie @Theo frage ich mich, was Du gewinnen kannst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...