(11-10-2013, 10:45)wackelpudding schrieb: Vielleicht hilft es Dir, es so zu sehen, dass Deine Tochter sich nicht gegen Dich entschieden hat, sondern dafür, dass ihr ein erträgliches Leben möglich ist. M. E. kannst Du darauf nur mit bedingungsloser Liebe reagieren und ihr immer wieder die Teilnahme an Deinem Leben anbieten...
Nein , das hilft mir definitiv nicht ... weil ich sehenden Auges zu ertragen habe, das sich mein Kind immer mehr von mir entfremdet obwohl es genauso tue, wie Du es vorschlägst. Vielen Dank.
Ich habe in zwei Wochen den Gerichtstermin und der steht jetzt eh. Man wird sehen was dabei herauskommt und wie knallhart ich vor Gericht in meinem und unserem Sinne argumentiere und was ich letztendlich davon zu meiner Tochter durchsickern lasse, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wenn ich nicht vors OLG gezogen wäre, hätte ich seinerzeit keinen Teilerfolg errungen und hätte heute immer noch den eigenmächtig von der Kindesmutter und FamGer festgelegten Minimalstumgang.
Ich gehe realistischerweise auch nicht davon aus vollen Erfolg in meinem Sinne zu haben, aber auch hier sind es kleine Schritte, die mich vielleicht weiterbringen... Danke für Eure Beiträge .
Ich werde ihr immer und immer wieder die Teilnahme an meinem Leben anbieten, aber die Chance habe ich nur, wenn sie zu mir kommt - und das geht bei dieser KM nur, wenn ich auf dergerichtlichen Umgangsregelung bestehe und die auch konsequent mit Ordnungsgeldanträgen gegen die KM anwende.
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )