11-10-2013, 12:57
Rein argumentativ kann ich dieses Urteil empfehlen:
http://familienrecht-anwalt-saarland.de/...-6-uf-2013
Da geht es auf den ersten Blick zwar nicht ganz um Vergleichbares, aber doch insbesondere um die Frage, ob der Ausschluss von Übernachtungen nicht im Sinne einer "Überbehütung" dem Kind eher schadet.
Falls du es aber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst, bleibt dir außer der manipulativen Schiene wirklich nicht viel.
Sofern deine Tochter mit "Flugangst" und dergleichen kontert, würde ich es eventuell mit einem direkt auf sie zugeschnittenen Lockangebot versuchen, so du dir das leisten kann: Reiterferien? Wochenendtrip nach Disneyland? Ans Meer?
Eben ohne Flug und vielleicht erstmal nur ein Wochenende statt gleich ein ganzer Urlaub?
http://familienrecht-anwalt-saarland.de/...-6-uf-2013
Da geht es auf den ersten Blick zwar nicht ganz um Vergleichbares, aber doch insbesondere um die Frage, ob der Ausschluss von Übernachtungen nicht im Sinne einer "Überbehütung" dem Kind eher schadet.
Falls du es aber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst, bleibt dir außer der manipulativen Schiene wirklich nicht viel.
Sofern deine Tochter mit "Flugangst" und dergleichen kontert, würde ich es eventuell mit einem direkt auf sie zugeschnittenen Lockangebot versuchen, so du dir das leisten kann: Reiterferien? Wochenendtrip nach Disneyland? Ans Meer?
Eben ohne Flug und vielleicht erstmal nur ein Wochenende statt gleich ein ganzer Urlaub?