So , da bin ich wieder ... musste arbeiten ( Nebenverdienst ), damit ich Unterhalt zahlen kann ...
1. auf die Frage von Pistacchio 00 : Nein , meine Tochter hat in den über zwei Jahren seit der räumlichen Trennung noch nicht einmal bei mir übernachtet ...
2. Zum Vorschlag sie einfach nicht zurückzubringen : Glaubt mir, das habe ich so oft in Gedanken durchgespielt, aber immer wieder verworfen. Erstens
wird meine Ex das auskosten und einen Riesenaufstand davon machen, weil es mir ja per Vergleich untersagt ist, so zu handeln . Ich glaube auch, das ich dann das Vertrauen, das meine Tochter noch in mich hat mit einer solchen Aktion gänzlich verspielen würde.
Der Schlüssel zur Lösung ist aus meiner Sicht die Mutter, nicht das Kind. Das tut, was die Mutter will oder nicht will ...
3. Der OLG Vergleich sagt, dass das Kind morgens durch meine Exe zu mir gebracht werden muss und ich sie abends zur Mutter in den Nachbarort zurückzubringen habe ( sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen... )
@ jessy : Nee, aufgeben werde ich auf keinen Fall, sondern ich werde mit meinem einzigen Kind gemeinsame Urlaube verbringen .... notfalls über OLG und BGH . Dem OLG Vergleich hatte ich vor 24 Monaten schweren Herzens zugestimmt , um mein damals noch 7 jähriges Kind vor Gutachten von Psychofuzzis zu schützen. Jetzt ist sie 10 und da habe ich diese Bedenken nicht mehr so stark. Sie zeigt ihren Willen und dann muss sie ihren Willen auch schlüssig begründen ..
Gruß
ArJa
1. auf die Frage von Pistacchio 00 : Nein , meine Tochter hat in den über zwei Jahren seit der räumlichen Trennung noch nicht einmal bei mir übernachtet ...
2. Zum Vorschlag sie einfach nicht zurückzubringen : Glaubt mir, das habe ich so oft in Gedanken durchgespielt, aber immer wieder verworfen. Erstens
wird meine Ex das auskosten und einen Riesenaufstand davon machen, weil es mir ja per Vergleich untersagt ist, so zu handeln . Ich glaube auch, das ich dann das Vertrauen, das meine Tochter noch in mich hat mit einer solchen Aktion gänzlich verspielen würde.
Der Schlüssel zur Lösung ist aus meiner Sicht die Mutter, nicht das Kind. Das tut, was die Mutter will oder nicht will ...
3. Der OLG Vergleich sagt, dass das Kind morgens durch meine Exe zu mir gebracht werden muss und ich sie abends zur Mutter in den Nachbarort zurückzubringen habe ( sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen... )
@ jessy : Nee, aufgeben werde ich auf keinen Fall, sondern ich werde mit meinem einzigen Kind gemeinsame Urlaube verbringen .... notfalls über OLG und BGH . Dem OLG Vergleich hatte ich vor 24 Monaten schweren Herzens zugestimmt , um mein damals noch 7 jähriges Kind vor Gutachten von Psychofuzzis zu schützen. Jetzt ist sie 10 und da habe ich diese Bedenken nicht mehr so stark. Sie zeigt ihren Willen und dann muss sie ihren Willen auch schlüssig begründen ..
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )