11-10-2013, 19:55
(11-10-2013, 19:29)ArJa schrieb: Sie zeigt ihren Willen und dann muss sie ihren Willen auch schlüssig begründen ...
Ich meine, es reicht aus, wenn Ernsthaftigkeit gegeben ist. Da würde man dafür halten können, dass der Wille über lange Zeit konstant geblieben ist, ja sich noch insoweit verfestigt hat, als er nunmehr sich auf alle Übernachtungen beim Vater erstreckt. Wenn dann eine OLG-Beschwerde wahrscheinlich ist -wenn nicht Du, dann die Mutter?- wird es wohl auf ein Gutachten hinauslaufen. Dann käme es auch noch darauf an, wie schnell das erstellt wird...
Wer nicht taktet, wird getaktet...