12-10-2013, 21:23
hallo miteinander,
hoffe ihr könnt mir helfen.
fakten:
1. eidesstattliche versicherung der ex bzgl. ehewohnungszuweisung und abr antrag auf mitte juli 2013 datiert
2. damals noch in gemeinsamer ehewohnung
3. im brief der rattin der ex stand noch nicht getrennt lebend (brief mit eidesstattlicher versicherung)
-......gehe ich nun richtig der annahme, das ab etwa anfang juli 2013 getrennt leben begonnen hat und ich mich zum ende juni 2014 scheiden lassen kann??
vielen dank papi
hoffe ihr könnt mir helfen.
fakten:
1. eidesstattliche versicherung der ex bzgl. ehewohnungszuweisung und abr antrag auf mitte juli 2013 datiert
2. damals noch in gemeinsamer ehewohnung
3. im brief der rattin der ex stand noch nicht getrennt lebend (brief mit eidesstattlicher versicherung)
-......gehe ich nun richtig der annahme, das ab etwa anfang juli 2013 getrennt leben begonnen hat und ich mich zum ende juni 2014 scheiden lassen kann??
vielen dank papi