13-10-2013, 09:53
Ganz aktuell die Erläuterung zur Abmeldung bei uns im Einwohnermeldeamt.
Demnach braucht man per Gesetz sich nicht abzumelden, falls man auszieht und noch keine neue Wohnung bezogen wird, bzw. noch keine neue Wohnung bekannt ist.
Erläuterung:
"Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich nur abmelden, wenn der Wegzug in eine bereits bestehende Haupt- oder Nebenwohnung oder ins Ausland erfolgt. Wenn ein neuer Wohnsitz in Deutschland begründet wird, ist keine Abmeldung erforderlich. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde ist jedoch innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen."
Demnach braucht man per Gesetz sich nicht abzumelden, falls man auszieht und noch keine neue Wohnung bezogen wird, bzw. noch keine neue Wohnung bekannt ist.
Erläuterung:
"Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich nur abmelden, wenn der Wegzug in eine bereits bestehende Haupt- oder Nebenwohnung oder ins Ausland erfolgt. Wenn ein neuer Wohnsitz in Deutschland begründet wird, ist keine Abmeldung erforderlich. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde ist jedoch innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen."