13-10-2013, 20:40
Ach Leute, nackte Links abkippen bringt doch nichts. So soll es aussehen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977
In der Urteilsbegründung stehen die üblichen Standardsätze zu den (fehlenden) Voraussetzungen für eine Verurteilung. Erwähnenswert ist nur der Punkt: "Die unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Lebensbedarfs des unterhaltsberechtigten Kindes erforderlichen Feststellungen zur Leistungsfähigkeit der Kindesmutter (vgl. hierzu OLG München NStZ 2009, 212 f, 213) fehlen ebenfalls."
Was ja öfters hier angezweifelt wurde. Der Lebensbedarf der Kindes ist aber nicht gefährdet, wenn die Kindsmutter leistungsfähig ist. Das ist eine der beiden Fragen, weswegen Kindmütter so einem Verfahren gegen einen Vater als Zeugen geladen werden. Gefragt wird sie, ob sie Unterhalt bekommen hat und gefragt wird sie, welches Einkommen sie hat. Danach muss sie wieder aus dem Saal raus und erfährt auch nicht von selbst, welches Urteil gefällt wurde. Das sollte man ihr auch keinesfalls sagen, egal wie es ausging. Eine kostenlose Trefferanzeige für ihre Anzeige sollte man ihr nicht vor die Füsse legen. Das soll sie selber recherchieren.
Der Punkt mit der Leistungsfähigkeit des betreuenden Elternteils ist auch einer der Gründe, wieso so wenig pflichtige nichtzahlende Mütter vor dem Richter stehen. Im Gegensatz zu alleinerziehenden Müttern sind alleinerziehende Väter wesentlich seltener von ALG 2 abhängig, sondern erwirtschaften ihren Bedarf selbst. Ist das genug, dann zieht obiger Punkt.
In der Urteilsbegründung stehen die üblichen Standardsätze zu den (fehlenden) Voraussetzungen für eine Verurteilung. Erwähnenswert ist nur der Punkt: "Die unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Lebensbedarfs des unterhaltsberechtigten Kindes erforderlichen Feststellungen zur Leistungsfähigkeit der Kindesmutter (vgl. hierzu OLG München NStZ 2009, 212 f, 213) fehlen ebenfalls."
Was ja öfters hier angezweifelt wurde. Der Lebensbedarf der Kindes ist aber nicht gefährdet, wenn die Kindsmutter leistungsfähig ist. Das ist eine der beiden Fragen, weswegen Kindmütter so einem Verfahren gegen einen Vater als Zeugen geladen werden. Gefragt wird sie, ob sie Unterhalt bekommen hat und gefragt wird sie, welches Einkommen sie hat. Danach muss sie wieder aus dem Saal raus und erfährt auch nicht von selbst, welches Urteil gefällt wurde. Das sollte man ihr auch keinesfalls sagen, egal wie es ausging. Eine kostenlose Trefferanzeige für ihre Anzeige sollte man ihr nicht vor die Füsse legen. Das soll sie selber recherchieren.
Der Punkt mit der Leistungsfähigkeit des betreuenden Elternteils ist auch einer der Gründe, wieso so wenig pflichtige nichtzahlende Mütter vor dem Richter stehen. Im Gegensatz zu alleinerziehenden Müttern sind alleinerziehende Väter wesentlich seltener von ALG 2 abhängig, sondern erwirtschaften ihren Bedarf selbst. Ist das genug, dann zieht obiger Punkt.