13-10-2013, 22:24
Etwas nebulös geschrieben. Wenn es dir nur um den Beginn des Trennungsjahrs geht, das ist das Datum ab tatsächlicher Trennung von "Tisch und Bett". Der Stichtag für Zugewinn- und Versorgungsausgeleich ist dagegen der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.