14-10-2013, 08:58
ok - dann würde ich einen antrag wie folgt stellen:
1. der beschluß des FG bezügl. übernachtungen wird wie folgt geändert:
a) das gem. kinder eheleute wird ab sofort beim vater übernachten können. die KM hat alles zu tun, damit das kind beim vater übernachten kann.
b) innerhalb eines zeitraumes von 3 monaten wird das kind mit 4 übernachtungen pro monat an diese möglichkeit herangeführt
c) die ferienregelung wird dahin geändert, daß das kind hälftig beim vater ist, ohne daß dieser das gem. kind jedean abend zurück zur km und morgens von der km zum kv transportiert werde muß.
begründung:
es entspricht nicht dem kindswohl, daß ein 9jähriges kind sich nicht an übernachtungssituationen bei einem elternteil nach der trennung gewöhnen muß. vielmehr ist es sinn und zweck, dem kind die kooperationsfähigkeit der eltern zu vermitteln und die bindungstoleranz der eltern zu fördern. der kv möchte gerne mit dem kind im urlaub auch in hotels übernachten. daher ist es zu bevorzugen, daß das kind langsam an diese möglichkeit herangeführt wird. weiterhin wird auf die weitere entwicklung des kindes in dieser hinsicht einfluß genommen.
noch fragen - hauser?
also schreib den antrag ans FG und harre der dinge!
bb
netlover
1. der beschluß des FG bezügl. übernachtungen wird wie folgt geändert:
a) das gem. kinder eheleute wird ab sofort beim vater übernachten können. die KM hat alles zu tun, damit das kind beim vater übernachten kann.
b) innerhalb eines zeitraumes von 3 monaten wird das kind mit 4 übernachtungen pro monat an diese möglichkeit herangeführt
c) die ferienregelung wird dahin geändert, daß das kind hälftig beim vater ist, ohne daß dieser das gem. kind jedean abend zurück zur km und morgens von der km zum kv transportiert werde muß.
begründung:
es entspricht nicht dem kindswohl, daß ein 9jähriges kind sich nicht an übernachtungssituationen bei einem elternteil nach der trennung gewöhnen muß. vielmehr ist es sinn und zweck, dem kind die kooperationsfähigkeit der eltern zu vermitteln und die bindungstoleranz der eltern zu fördern. der kv möchte gerne mit dem kind im urlaub auch in hotels übernachten. daher ist es zu bevorzugen, daß das kind langsam an diese möglichkeit herangeführt wird. weiterhin wird auf die weitere entwicklung des kindes in dieser hinsicht einfluß genommen.
noch fragen - hauser?
also schreib den antrag ans FG und harre der dinge!
bb
netlover