20-04-2009, 11:42
Und selbst wenn sofort in allen Ämtern in D der datensatz abrufbar wäre: die nächste Hürde ist, dass der Datensatz auch tatsächlich abgerufen wird. Bzw. es müsste die Möglichkeit bestehen, dass jeder Beamte auf einer Verwaltungsstelle die Möglichkeit besitzt einen Suchdienst einzurichten, wenn Person xy sich anmeldet, oder bei einer weltweiten Botschaft vorstellig wird, dann Meldung an mich.
Ansonsten läuft's doch eher so: jede paar Monate schaut der Beamte mal nach, ob der Betroffene wieder da ist. Und wenn er da ist schickt er nicht das SEK los, sondern erst mal einen Brief, mit Fristsetzung zur Reaktion. In der Zeit ist der Pass bereits ausgestellt.
Ich hatte auch mal eine simple Rechnung vergessen zu bezahlen und bin danach 1 mal umgezogen. Die Jungs haben 15 Monate gebraucht, bis die mich an meinem neuen Wohnort angeschrieben haben.
Und selbst wenn bei Anmeldung am neuen Wohnort auf dem Bildschirm erscheinen würde: Hat noch 19567€ Schulden bei Jugendamt xyz wäre das noch kein Grund die Ausstellung eines Passes zu verweigern.
Erst wenn Anklage wegen §170 läuft. Und das kann man ja per Anwalt vorher abchecken lassen.
Ansonsten läuft's doch eher so: jede paar Monate schaut der Beamte mal nach, ob der Betroffene wieder da ist. Und wenn er da ist schickt er nicht das SEK los, sondern erst mal einen Brief, mit Fristsetzung zur Reaktion. In der Zeit ist der Pass bereits ausgestellt.
Ich hatte auch mal eine simple Rechnung vergessen zu bezahlen und bin danach 1 mal umgezogen. Die Jungs haben 15 Monate gebraucht, bis die mich an meinem neuen Wohnort angeschrieben haben.
Und selbst wenn bei Anmeldung am neuen Wohnort auf dem Bildschirm erscheinen würde: Hat noch 19567€ Schulden bei Jugendamt xyz wäre das noch kein Grund die Ausstellung eines Passes zu verweigern.
Erst wenn Anklage wegen §170 läuft. Und das kann man ja per Anwalt vorher abchecken lassen.