15-10-2013, 17:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2013, 17:16 von traumsecret.)
Die situation bei mir ist so dass das verfahren im januar 2012 eingestellt wurde wegen unbekannten Aufenthalts. Ich hab mir die Akte onlne zusenden lassen als scan. Es besteht bis 2015 (34 Monate) ein Eintrag im Inpol wegen Aufenthaltsermittlung.
Ob im januar 2015 eine neue aufenthaltsermittlung ausgeschrieben wird weiss ich nicht.Eine verurteilung besteht bis jetzt nicht. Das Verfahren ist nach 205 SPO vorerst eingestellt wegen unbekannten Aufenthalts.
Die Anzeige wurde von meiner Ex bei der Polizei aufgegeben laut Akte fuer den Zeitraum 2004 bis 2010. In diesem zeitraum hat sie wohl vom jugendamt unterhaltsvorschuss bekommen. Als geschaedigte institution steht in der Akte das Kreisjugendamt.
Mein Sohn wird im Jahr 2015 volljaehrig
Ob im januar 2015 eine neue aufenthaltsermittlung ausgeschrieben wird weiss ich nicht.Eine verurteilung besteht bis jetzt nicht. Das Verfahren ist nach 205 SPO vorerst eingestellt wegen unbekannten Aufenthalts.
Die Anzeige wurde von meiner Ex bei der Polizei aufgegeben laut Akte fuer den Zeitraum 2004 bis 2010. In diesem zeitraum hat sie wohl vom jugendamt unterhaltsvorschuss bekommen. Als geschaedigte institution steht in der Akte das Kreisjugendamt.
Mein Sohn wird im Jahr 2015 volljaehrig