15-10-2013, 18:36
Vorläufig eingestellt heisst nicht endgültig eingestellt und selbst dann könnte jederzeit erneut eine Strafsache beginnen, solange eben die Unterhaltspflicht besteht, du nicht zahlst, die Tat noch nicht verjährt ist. Man kann dich also auch lange nach Eintritt der Volljährigkeit noch anzeigen und verurteilen, solange es innerhalb der Verjährungsfrist passiert.
Das Ende der Aufenthaltsermittlung ist nicht viel wert, die verlängert sich magische Weise sehr oft.
Du wirst diese Sache nicht einfach los, du musst das noch sehr lange aussitzen. Du machst den Eindruck, wie wenn du gerne nach Deutschland zurückkommen würdest. Das kannst du jederzeit machen, es erwarten dich halt das Strafverfahren und noch einige Jahre Pfändungen. Auch das ist zu überleben.
Das Ende der Aufenthaltsermittlung ist nicht viel wert, die verlängert sich magische Weise sehr oft.
Du wirst diese Sache nicht einfach los, du musst das noch sehr lange aussitzen. Du machst den Eindruck, wie wenn du gerne nach Deutschland zurückkommen würdest. Das kannst du jederzeit machen, es erwarten dich halt das Strafverfahren und noch einige Jahre Pfändungen. Auch das ist zu überleben.