also jemand der nicht mindestens 2/3 des Unterhalts zahlt kann einfach der halbe Kinderfreibetrag weggenommen werden.
In der Einkommensteuererklärung kannst anstatt 0,5 einfach 1 eintragen und als Grund keine Unterhaltszahlung auswählen. Alles kein Problem, ging aber schon immer. Steht im Einkommensteuergesetz.
Der Witz ist ja auch wenn du kein Kindergeld bekommst für dein Kind.. Also meistens als Vater, musst du es im Zuge der Einkommensteuer zurückzahlen. (die Hälfte). Ausser du verdienst nicht so viel. Dann kannst deine nicht erhaltene hälfte behalten..
naja ich arbeite in dieser Branche
Aber versuche auf jeden Fall im Zuge deiner ESt erklärung den Kifreibetrag wieder einzutragen. Dann wirds Post vom FA geben. Dann kommts auf feinheiten an und ist vom Einzelfall abhängig.
In der Einkommensteuererklärung kannst anstatt 0,5 einfach 1 eintragen und als Grund keine Unterhaltszahlung auswählen. Alles kein Problem, ging aber schon immer. Steht im Einkommensteuergesetz.
Der Witz ist ja auch wenn du kein Kindergeld bekommst für dein Kind.. Also meistens als Vater, musst du es im Zuge der Einkommensteuer zurückzahlen. (die Hälfte). Ausser du verdienst nicht so viel. Dann kannst deine nicht erhaltene hälfte behalten..
naja ich arbeite in dieser Branche
Aber versuche auf jeden Fall im Zuge deiner ESt erklärung den Kifreibetrag wieder einzutragen. Dann wirds Post vom FA geben. Dann kommts auf feinheiten an und ist vom Einzelfall abhängig.