15-10-2013, 23:31
Zitat:Relevant ist die Regelung in der steht, daß das Kind ist am Tag X beim Vater ist.
Was auch nicht wirklich plausibel dargetan ist, um es einmal juristisch zu formulieren. Selbst wenn dem so sein sollte, tut man sich keinen gefallen, wenn man solche Petitessen mit der Brechstange durchsetzten will.
Ganz abgesehen davon, dass ich nicht einmal gegen Bezahlung bei dieser Ausgangslage vor einen Richter treten würde.