16-10-2013, 02:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-10-2013, 02:30 von Camper1955.)
(15-10-2013, 20:48)Bügeleisen schrieb:(15-10-2013, 05:57)gleichgesinnter schrieb: die Ehe sei ein besonderes Rechtsverhältnis, die die Haftungsansprüche verdränge.
Gut, dann kann ich eine Ehe eingehen und danach im Falle eine Scheidung für nichts haften.Ich nehme die Richter beim Wort.
Da die Ehe eine besonderes Rechtsverhältnis bedingt, könntest Du Deine Angetraute auch um die Ecke bringen.

In diesem besonderen Rechtsverhältnis ist ja offenbar alles erlaubt.
Wie ist das nun aber bei einem Kuckuckskind eines ledigen Vaters und einer ledigen Mutter?
Bedingt hier Lügen und Betrügen eine Schadensersatzpflicht durch die Mutter, wenn sie den leiblichen Vater nicht nennen will?
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.