16-10-2013, 09:45
(16-10-2013, 09:36)Nappo schrieb: Kann er denn auch das Sorgerecht für die Hunde einklagen, falls es um wichtige Entscheidungen geht?
Oh, er könnte wenigstens ein Umgangsrecht wie bei einem Wechselmodell bekommen (was er scheinbar gar nicht will).
Zitat:Der Beklagte wird verurteilt, den braunen Labrador " ", geboren am x.y.z, weiterhin alle vier Wochen donnerstags um xx.yy Uhr zur Wohnung der Klägerin auf dem zu bringen und ihn am Freitag der jeweils übernächsten Woche um xx.yy Uhr in seiner Wohnung wieder entgegen zu nehmen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu drei Vierteln und die Klägerin zu einem Viertel.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duisbu...10714.html