16-10-2013, 13:59
(16-10-2013, 12:58)Raasclaat schrieb: Aber solange das wollen auf der weiblichen seite steht dann is ja eigentlich der einzige aisweg es früh genug erkennen und goodbye sagen.
Es gibt da so Tütchen, die schützen nicht nur vor sechsstelligen Unterhaltsforderungen die dauern bis du über 50 bist, sondern auch vor Viren. Aber der Schaden ist nun bereits zweimal passiert (kein Lerneffekt nach dem ersten Mal?), vorrücken zur Kasse...
Was dieser "Bogen" des Jugendamts war, kam nicht deutlich raus. Das "einmal fürs Amtsgericht" macht mich stutzig. Handelt es sich dabei eventuell bereits um die Geltendmachung von Unterhalt im sogenannten vereinfachten Verfahren?
(16-10-2013, 12:58)Raasclaat schrieb: Habe noch viel vor und kann mir keine hohen finanziellen belastungen leisten in jungem alter.
Jedenfalls brauchst du dir keine Sorgen mehr zu machen, mit der Vaterschaft haben sich deine finanziellen Träume schlagartig in kalten Rauch aufgelöst :-)