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richtiger Umgang mit JA
#8
Was heißt AG bei dir? Amtsgericht oder Arbeitgeber?
Kannst du überhaupt 450€ Unterhalt abdrücken ohne deinen Selbstbehalt zu gefährden?

Solange die Mutter Sozialleistungen (auch UV) für das Kind kassiert, ist das mit der Beistandschaft beenden eher abwegig. Damit würde die Mutter sich nur selbst Stress machen.
Aus der Beistandschaft wird Mutti nur rausgehen, wenn du 100% vom Regelsatz bezahlst. Kannst du das überhaupt? (2x bedeutet rd. 450€ als Berufsanfänger ziemlich dick)

Ist die Beistandschaft vorbei, werden dich die Jugendämter zwar nicht mehr mit laufenden Forderungen belästigen, aber mit dem Ausgleich der Rückstände für den Zeitraum zu dem du leistungsfähig warst. Dazu wirst du dem entsprechenden Beistand auch Nachweise zukommen lassen müssen, ansonsten sind das wohl für jeden Monat 133€ Rückstand, den du selbstverständlich zusätzlich zu den 450€ für die Muttis (in Raten) zurückzahlen darfst.
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richtiger Umgang mit JA - von Raasclaat - 16-10-2013, 12:13
RE: richtiger Umgang mit JA - von Jessy - 16-10-2013, 12:32
RE: richtiger Umgang mit JA - von Bügeleisen - 16-10-2013, 18:05
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