16-10-2013, 22:26
Ich bin grundsätzlich für Befristungen, schon um dem 1696 BGB bzw. 166 FamFG ein Schnippchen zu schlagen. Insofern bin ich da bei dir. Auf der anderen Seite bin ich nicht dafür Selbstverständlichkeiten, wie Übernachtungen, zur Disposition zu stellen. Aber da besteht wohl auch kein großer Dissenz.
Ich habe mich da jetzt auch nicht so tief in die Prozesstaktik hinein gedacht. Ich persönlich würde wahrscheinlich versuchen zu einem Zwischenentscheid zu gelangen und das Verfahren im Übrigen ruhend zu stellen oder zu vertagen. Ich meine, dass die ZPO bzw. das FamFG das hergibt, bin da jetzt ad hoc aber auch nicht so sicher.
Mir ging es eher darum, jetzt nicht mit der Brechstange zu Werke zu gehen.
Zitat:Jetzt einfach die Anträge zurückzuziehen finde ich einfach grundlegend falsch, aber ich glaube da sind wir uns ja einig.
Ich habe mich da jetzt auch nicht so tief in die Prozesstaktik hinein gedacht. Ich persönlich würde wahrscheinlich versuchen zu einem Zwischenentscheid zu gelangen und das Verfahren im Übrigen ruhend zu stellen oder zu vertagen. Ich meine, dass die ZPO bzw. das FamFG das hergibt, bin da jetzt ad hoc aber auch nicht so sicher.
Mir ging es eher darum, jetzt nicht mit der Brechstange zu Werke zu gehen.