16-10-2013, 23:27
Danke Jessy und Kay.
@ Jessy, also hat mir meine Anwältin doch etwas falsches mitgeteilt (und ich falsch verstanden oder ?) da sie ja schreibt:
Aufgrund dieser Stellungnahme wird von dem zuständigen Familienrichter jedenfalls angeregt,
dass Ihre Anträge derzeit für erledigt erklärt werden. Für eine Äußerung hierzu wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt, eine Kopie des Schreibens liegt ebenfalls bei.
Ich gehe davon aus, dass der Richter, aufgrund dieser Stellungnahme, Ihre Anträge ablehnen wird. Dagegen können Sie natürlich ein Rechtsmittel einlegen.
Allerdings kann ich Ihnen hierzu nicht raten.
Das währe heftig und eine fette Rüge an meine RA
Ich finde deine darstellung und deinen Tipp genial, danke Jessy, werde das dann auch genau so umsetzen vorerst meiner RA aber wohl "erstmals" einen
in den allertwertesten geben.
@ Jessy, also hat mir meine Anwältin doch etwas falsches mitgeteilt (und ich falsch verstanden oder ?) da sie ja schreibt:
Aufgrund dieser Stellungnahme wird von dem zuständigen Familienrichter jedenfalls angeregt,
dass Ihre Anträge derzeit für erledigt erklärt werden. Für eine Äußerung hierzu wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt, eine Kopie des Schreibens liegt ebenfalls bei.
Ich gehe davon aus, dass der Richter, aufgrund dieser Stellungnahme, Ihre Anträge ablehnen wird. Dagegen können Sie natürlich ein Rechtsmittel einlegen.
Allerdings kann ich Ihnen hierzu nicht raten.
Das währe heftig und eine fette Rüge an meine RA
Ich finde deine darstellung und deinen Tipp genial, danke Jessy, werde das dann auch genau so umsetzen vorerst meiner RA aber wohl "erstmals" einen
in den allertwertesten geben.