17-10-2013, 11:25
Zitat:Sie Schreiben: ' War die Mutter vor der Geburt gar nicht erwerbstätig (z.B. eine Studentin), muss der Vater einen Mindestunterhaltsbedarf in der Höhe von 770 Euro monatlich zahlen.keine Sorge, wenn du jetzt schon kaum genug hast um den Kindesunterhalt zu befriedigen, bleibst du davon verschont. Damit hast du noch ne Chance in D, sofern du zum "Gutverdiener" wirst.
Zitat:Und zu guter letzt: Natürlich werde ich Unterhalt leisten auch, wenn ich im Ausland bin, soweit es mir die finanzielle Situation erlaubt.Selten so gelacht... Du musst mal die Spülung betätigen!
Wenn du im Ausland bist, wirst du feststellen, dass du immer knapp bei Kasse bist und dass du aus D keinerlei Dankbarkeit für Zahlungen erwarten kannst. Das wird deine Motivation erheblich steigern.
Du wirst nur zahlen, damit du Ruhe vor dem Weiterzug hast.