(17-10-2013, 11:31)Nappo schrieb: Ich würde mal sagen, Du hast Dich bis zum letzten Tag schlicht weiter manipulieren lassen und einfach getan, was von Dir verlangt wurde.
Du erscheinst etwas fremdgesteuert. Eine Folge aus der Beziehung der Ex die noch immer nachwirkt.
Das dürfte auch Deine jetzige Partnerin zermürben und wäre noch zu ändern!
Ob es in Portugal Verfahrenskostenhilfe gibt oder Anwaltszwang in Unterhaltssachen besteht weiß ich nicht. Da wird Dir hier aber bestimmt noch weiter geholfen.
Hallo Nappo
vielen Dank erstmal für die Antwort.
Wo du recht hast....
Den 300eur habe ich nach Erpressung zugestimmt: ich arbeite hier, was meine Ex weiss, zu sagen wir 50-60% schwarz. Das tun alle, denn die Sozialversicherungsbeiträge fressen jeglichen Cent auf.
Nun, sie drohte mir, mich bis ans Ende meiner tage überwachen zu lassen (aus leidvoller Erfahrung weiss ich, das sie das ernst meint, ich habe meine wichtigsten Kunden im Frühjahr deswegen verloren), wenn ich nicht dem Mindestsatz zustimme...
Hier das Schreiben (Auszüge):
letzter vorschlag zur güte:
> wir treffen uns am montag ****
> und halten eine evtl. zustande gekommene einigung schriftlich fest,
> welche dann vom richter abgesegnet wird.
> oder von mir aus auch am wochenende, wenn das für dich komfortabler sein
> sollte.
***
> weiterhin bekomme ich von dir ab sofort für beide kinder zusammen 300 €
> monatlich,
> ab 2015 monatlich 10 € mehr im ersten jahr (für beide kinder zusammen), 20 €
> monatlich im 2. jahr, usw. bis maximal 500 € monatlich.
> arztkosten brauchst du keine mehr zu übernehmen.
> das ganze gilt nur, sofern ich mich mit den kindern in portugal aufhalte.
> sollte ich z.b. aus gesundheitlichen gründen gezwungen sein,
> in ein anderes land umzuziehen, werden die konditionen neu verhandelt.
> sollten wir uns darauf einigen können, kommst du mit 51€ kosten aus der
> verhandlung heraus.
> sollten wir uns NICHT einigen und solltest du angeben, dass du keinen
> verdienst hast bzw. zu wenig, um den unterhalt zahlen zu können, kannst du
> dir sicher sein, dass ich dir zeit deines lebens jemanden hinterher schicke,
> und zwar tgl., welcher belegt, wo du wann und wieviel schwarz arbeitest und
> wieviel du verdienst.
> du hast die wahl.
Anwaltszwang bei Unterhaltssachen besteht hier nicht und auf Verfahrenskostenhilfe kann ich, da ich immer noch in D gemeldet bin, nicht wirklich zählen, habe ich aber beantragt.
Ich sehe die Kinder zur Zeit überhaupt nicht mehr - sie sagte, die beiden dürfen "immer zu mir kommen, wenn SIE es wollen", doch sperrt sie sich dagegen, mir wieder fixe Besuchstage einzuräumen. Klar, ich rufe die Kids an und versuche sie in und nach der Schule zu treffen...
Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass man mir das Sorgerecht wegnimmt und gibt es die Möglichkeit, ein deutsches Gericht zu bemühen? Kann sie in Deutschland psychiatrisch begutachtet werden?
in Portugal geht die Mutter über alles... Sie müsste erst komplett durchdrehen, bevor etwas passiert... Sorgerecht für den Vater ist hier quasi unbekannt.
Danke für jegliche weitere Hilfe...