(17-10-2013, 12:30)Jessy schrieb: Deiner Ex-Alten Bescheid geben, dass du sie wegen versuchter Erpressung anzeigen wirst, solltest du nochmal so ein Schreiben kriegen.
Wenn man sich weniger von tumben Kraftmeiergedanken das Hirn vernebeln ließe und letzteres stattdessen zum Denken einsetzte, ließen sich den Betroffenen hier besser helfen.
In dem Schreiben der "Ex-Alten" ist keine Erpressung enthalten. Wenn Du, Jessy, Dir 'mal den entsprechenden Paragraphen zu Gemüte führen würdest, würdest Du erkennen, dass Erpressung die rechtswidrige Androhung eines Übels voraussetzt.
Hier hat die Exfrau von Papa_1970 mitnichten rechtswidrig mit einem Übel gedroht, sondern lediglich festgestellt, dass sie, falls er sein Einkommen nicht korrekt angibt, eine Überprüfung anstellen wird. Das ist absolut legal und keinesfalls verwerflich, sondern jedermanns gutes Recht.
Von daher etwas weniger "Mann, hau die Alte doch in die Fr...", auch wenn das Dein Stil ist, und etwas mehr am Sachverhalt bleiben.
@Papa 1970: Kay hat es ganz gut dargestellt. Ihr wisst offenbar beide von gewissen nichtgesetzlichen Verhaltensweisen des jeweils anderen. In solchen Situationen sollte man sehr vorsichtig sein.
Letztendlich bleibt Euch wohl nur, Euch irgendwie außergerichtlich zu einigen. In Eurem Fall kann eine Eskalation für Euch beide arg nach hinten losgehen.