17-10-2013, 14:52
(17-10-2013, 14:21)Papa_1970 schrieb: Spätestens seit ich das Schreiben des Gerichtes erhielt, habe ich es versucht. Jedoch lässt sie null, nullnull mit sich reden: 300,00eur und das alleinige Sorgerecht. Keine Diskussion, ausser vor Gericht. Und, wie gesagt, sie kann sich einen sich über Jahre hinziehenden, Rechtsstreit leisten.
Also, bezüglich des Sorgerechts sehe ich (allerdings ausgehend von der deutschen Rechtspraxis) keine Probleme für Deine Seite: Ihr hattet das Sorgerecht von Anfang an gemeinsam und es hat geklappt. Deine Ex wäre jetzt in der Beweislast zu zeigen, dass Du nicht mehr geeignet bist, die Mitsorge auszuüben. In Deutschland müsste da schon etwas Schwerwiegendes vorgefallen sein, damit man Dir die bestehtende Sorge wieder entziehen kann.
Ihr irgendwelche vermeintlichen oder tatsächlichen psychischen Störungen bei Gericht vorzuwerfen, wäre eher kontraproduktiv. Der Vorwurf "psychisch gestört" wird von männlicher Seite ungefähr so gern verwendet wie "Kindesmissbraucher" von der weiblichen Seite, um den jeweiligen Expartner zu diskreditieren. Von daher also die Finger davon lassen, wenn nicht eine eindeutige klinische Diagnose vorliegt.
Also bezüglich des Sorgerechts würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Was den KU betrifft, musst Du selbst entscheiden, was für Dich unangenehmer wäre: den geforderten Unterhalt zahlen oder die "Überwachung" und eine Anzeige riskieren.