17-10-2013, 15:22
(17-10-2013, 14:21)Papa_1970 schrieb: Keine Diskussion, ausser vor Gericht.Dann lass doch die Gerichtsverhandlung ganz entspannt auf Dich zukommen.
Sammle in der Zwischenzeit Beweise gegen sie und hole sie - falls notwendig - im richtigen Moment aus der Tasche.
Ob Du parallel dazu (wegen des derzeitigen Umgangsboykotts) ein eigenes Umgangsverfahren eröffnen solltest, müsstest Du nach einer anwaltlichen Beratung vor Ort selbst einzuschätzen wissen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel