18-10-2013, 17:30
Werte Community
Ich bin ein geschiedener Ösi, der Auto,Job,Haus und sehr viel Geld in diesem Trennungsverfahren verloren hat.
Wie das überhaupt passieren konnte, ist mir bis heute ein Rätsel. Wie eine Maschine ist dieses System über mich drübergefahren, und hätte ich keine Elternhaus gehabt, dann wäre ich obdachlos gewesen. Wie auch immer, es ist vorbei und ausgestanden, ich stehe wieder fest am Boden. Doch geblieben ist eine Paranoia, eine Form von Verfolgungswahn, der mich nicht mehr losläßt.
Ich lebe mit einer deutschen Frau in meinem Haus, selbstverständlich unverheiratet. Sie ist schon seit 2 Jahren hier gemeldet und sie ist berufstätig. Die Beziehung ist in Ordnung, ich bin zufrieden ... wäre da nicht meine Angstneurose. Der Faktor Unberechenbarkeit und Ungleichbehandlung bei Ende einer Beziehung fordert vorbereitende Maßnahmen, sonst könnte mich der Teufel holen. Das ist meine Erfahrung in solch gefährlichen Zeiten. Deshalb meine Frage an euch.
Entsteht durch ihren andauernden Aufenthalt irgendein Recht, dass mich um Wohnrecht oder gar Besitz bringen kann?
Danke und einen schönen Gruß
Bemerkung
Ich bin ein geschiedener Ösi, der Auto,Job,Haus und sehr viel Geld in diesem Trennungsverfahren verloren hat.
Wie das überhaupt passieren konnte, ist mir bis heute ein Rätsel. Wie eine Maschine ist dieses System über mich drübergefahren, und hätte ich keine Elternhaus gehabt, dann wäre ich obdachlos gewesen. Wie auch immer, es ist vorbei und ausgestanden, ich stehe wieder fest am Boden. Doch geblieben ist eine Paranoia, eine Form von Verfolgungswahn, der mich nicht mehr losläßt.
Ich lebe mit einer deutschen Frau in meinem Haus, selbstverständlich unverheiratet. Sie ist schon seit 2 Jahren hier gemeldet und sie ist berufstätig. Die Beziehung ist in Ordnung, ich bin zufrieden ... wäre da nicht meine Angstneurose. Der Faktor Unberechenbarkeit und Ungleichbehandlung bei Ende einer Beziehung fordert vorbereitende Maßnahmen, sonst könnte mich der Teufel holen. Das ist meine Erfahrung in solch gefährlichen Zeiten. Deshalb meine Frage an euch.
Entsteht durch ihren andauernden Aufenthalt irgendein Recht, dass mich um Wohnrecht oder gar Besitz bringen kann?
Danke und einen schönen Gruß
Bemerkung