18-10-2013, 21:13
einspruch!
1. rege an, daß die übernachtungen pro monat ab november mit 1 übernachtung bis dezember ende auf 2 übernachtungen, dann jan - feb 2014 von 2 - 4 übernachtung pro monat gesteigert werden, damit das kind wieder bindung zum vater findet. es wird darauf hingewiesen, daß die momentane erziehung des kindes unter der bindungsintoleranz der mutter leidet und das kind diese reflektiert.
2. der wöchtentliche umgang - so wird beantragt - soll 1 - 2 nachmittag von xx bis xx uhr betragen
3. von einer therapie sollte abstand genommen werden
4. für den fall der umgangsblockade, nichtmotivation des kindes zum umgang durch die km bzw. ertrotzte kontinuität im falle eines wegzugs wird beantragt, daß das abr auf den vater übertragen wird.
problem: kannst du dann für das kind sorgen????
bb
netlover
1. rege an, daß die übernachtungen pro monat ab november mit 1 übernachtung bis dezember ende auf 2 übernachtungen, dann jan - feb 2014 von 2 - 4 übernachtung pro monat gesteigert werden, damit das kind wieder bindung zum vater findet. es wird darauf hingewiesen, daß die momentane erziehung des kindes unter der bindungsintoleranz der mutter leidet und das kind diese reflektiert.
2. der wöchtentliche umgang - so wird beantragt - soll 1 - 2 nachmittag von xx bis xx uhr betragen
3. von einer therapie sollte abstand genommen werden
4. für den fall der umgangsblockade, nichtmotivation des kindes zum umgang durch die km bzw. ertrotzte kontinuität im falle eines wegzugs wird beantragt, daß das abr auf den vater übertragen wird.
problem: kannst du dann für das kind sorgen????
bb
netlover