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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz
#1
Zur Einleitung vorweg.

Meine mittlerweile 17 jährige Tochter wohnt seit 1.7.13 komplett bei mir. Sie hat jetzt zum 15.10.13 während der Probezeit ihre Ausbildung (MFA) gekündigt, da sie diese auf drängen ihrer Mutter und deren neuen Partners begonnen hatte, sie ihr aber überhaupt nicht liegt.
JA ist darüber in Kenntnis gesetzt worden von mir, ebenso ist dem JA von mir mitgeteilt worden, das meine Tochter ein Langzeitpraktikum (voraussichtlich ohne bezahlung) bis zur aufnahme einer neuen Ausbildungsstelle aufnehmen wird, da ich nicht möchte, dass sie zuhause rum sitzt.

Im Juli hatte bereits das JA in meinem Auftrag KU bei der Mutter eingefordert. Bis heute ist nichts gezahlt worden.
Nach mehrmaligen nachfragen beim JA ist jetzt ein Schreiben an die Mutter raus (Abschrift zu mir), in der sie nochmals gebeten wird, die Zahlungen zu leisten (Mindestunterhalt).


In dem Schreiben steht jetzt aber auch auch:
"Während der Minderjährigkeit wird nach Vorgabe der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Koblenz das bereinigte Einkommen zu 50% auf die aktuelle Unterhaltspflicht angerechnet.
Da nicht mit einer Anrechnung >200 Euro zu rechnen ist, bitten wir bis zur Vorlage entsprechender Unterhlagen zumindest Unterhaltszahlungen von 134 Euro mit Wirkung ab dem 1.9.13 vorzunehmen."

In einem telefonat mit dem entsprechenden Sachbearbeiter wurde mir lapidar gesagt, das es keine Praktika geben würde, ohne Bezahlung und wir uns 400 Euro anrechenbares Einkommen gefallen lassen müssten. Somit kämen 200 Euro in Abzug auf die Unterhaltsleistung der Mutter.

Ist das korrekt?
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz - von serie-x - 19-10-2013, 08:37

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