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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz
#6
Erstmal würde ich klären, ob die Kündigung des Ausbildungsvertrages überhaupt rechtswirksam war. Als minderjährige kann Deine Tochter selbst keine wirksame Kündigung vornehmen. Dies kann sie nur mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten. Dies hätte der Ausbildungsbetrieb und auch das JA eigentlich wissen müssen. Insofern ist diese Kündigung formal unwirksam, weshalb sich weitere Fragen derzeit nicht stellen. Deine Tochter ist nach wie vor in Ausbildung. Du solltest Deine Tochter da auch wieder hinschicken, mit entsprechendem Hinweis an die Ausbildungsstätte.
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RE: Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz - von TSV 1860 Muenchen - 19-10-2013, 19:22

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