20-10-2013, 13:11
Hallo Anonymer,
am besten mal die tFAQ lesen (Abschnitt Jugendamt).
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Im Forum gibts schon ein paar lustige Beispiele. Einfach mal die Suchfunktion bemuehen.
Viel Erfolg!
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Zitat:Die Fragebögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden. Alles was diesen Organisationen die Arbeit erleichtert ist zu unterlassen.Am besten noch mit falscher Grammatik, Zeichensetzung und Rechtschreibung
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'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)