22-10-2013, 02:59
(08-10-2013, 00:07)sorglos schrieb: Danke für den Hinweis. Das ist ja übelst stinkende Soße...... und faktisch die Abschaffung der "Familieneigenschaft" entsprechend Art 6 GG für die bedürftige (meistens) Vater-Kind-Familie.
Es wird jetzt ganz konkret.
Pressemitteilung des BMAS v. 27. 09. 2013
Rechtsvereinfachung im SGB II
Quelle:
http://www.harald-thome.de/media/files/A...9.2013.pdf
Ein Auszug aus dem Vorschlag des deutschen Städtetages, bei dem das Kind sozialrechtlich ausschließlich dem Haushalt des Betreuungselternteils zugeordnet werden soll:
Zitat:Der für die Entgegennahme der Zahlung bevollmächtigte
Elternteil hätte dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen
des Kindes beim besuchsweisen Aufenthalt beim anderen Elternteil
dem Kind, bzw. diesem Elternteil zur Verfügung gestellt werden. Der
Ausgleich soll im Innenverhältnis stattfinden und nicht Aufgabe der Jobcenter sein. Wir halten dies für eine Lösung, die den Anforderungen der Verwaltung genügt und den Lebensverhältnissen getrennt lebender Eltern auch gerecht wird. Ein Mindestmaß an Verständigung zwischen den Elternteilen ist zur Abstimmung und Wahrnehmung des Um-
gangsrechts ohnehin erforderlich