22-10-2013, 11:28
Der mildere Weg: 1628 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1628.html
Damit wirst/bleibst du handlungsfähig in Bezug auf den Schulwechsel, ohne das ASR zu beantragen.
Weiterhin aber bleibt die Frage: Wieviel tatsächlichen Inhalt traust du der mütterlichen Drohung zu?
Setzt sie dich, bzw. deine Tochter damit nur unter Druck? Oder meint sie das ernst?
Sollte sie es ernst meinen, wirst du nicht umhin kommen, deiner Tochter zu erklären, dass du einfach für bestimmte Dinge ihres Lebens die Mitwirkung der KM brauchst, und - falls diese die Mitwirkung eben dauernd verweigert - nicht anders kannst als das ASR zu beantragen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1628.html
Damit wirst/bleibst du handlungsfähig in Bezug auf den Schulwechsel, ohne das ASR zu beantragen.
Weiterhin aber bleibt die Frage: Wieviel tatsächlichen Inhalt traust du der mütterlichen Drohung zu?
Setzt sie dich, bzw. deine Tochter damit nur unter Druck? Oder meint sie das ernst?
Sollte sie es ernst meinen, wirst du nicht umhin kommen, deiner Tochter zu erklären, dass du einfach für bestimmte Dinge ihres Lebens die Mitwirkung der KM brauchst, und - falls diese die Mitwirkung eben dauernd verweigert - nicht anders kannst als das ASR zu beantragen.