23-10-2013, 08:49
Hi: In der gerichtlichen Umgangsregelung steht dass ich mein Sohn jede Woche einmal, Samstag und Mittwoch abwechselnd, sehen darf. So wurde bestimmt wegen meine 24 Stunden Diensten. Samstags von 10 bis 16 Uhr und Mitt von 1645 bis 1830. Die Uhrzeiten sind so komisch weil ich darf nicht mein Sohn vom Kindergarten abholen. Die gegnerische Anwältin unterstellte mir dass ich bereit wäre mein Sohn wegzunehmen oder umzumelden. Da frage ich mich jetzt wie hilfreich tatsächlich Anwälte sein können. Hat meine Ex ihr auch dreist belogen? Oder sie nutzt jede erdenklichen Trick um mich zu Schaden?
Gott sei Dank habe ich ein neuer Anwalt und er hat direkt sich engargiert.
Gott sei Dank habe ich ein neuer Anwalt und er hat direkt sich engargiert.