(23-10-2013, 10:56)Blumentopferde schrieb: gerade flatterte die Anklageschrift des Staatsanwaltes bezüglich §170 ein.Das ging aber fix. Durch deine etwas naive Mitwirkung selbstverursacht.
(23-10-2013, 10:56)Blumentopferde schrieb: Im Schreiben stand aber was von einem Pflichtverteidiger den ich beantragen könnte.Das steht da nur als allgemeiner Hinweis drin. Einen Pflichtverteidiger gibts nur wenn langer Knast droht. Diese Grenze wird beim §170 regelmäßig nicht erreicht.
Hat das schon mal jemand gemacht und hat Infos/Muster dazu?
Jedenfalls wurde bei mir der Antrag (nach Verhandlungsunterbrechung und Selbstberatung des Richters in seiner Kammer) auf Pflichtverteidiger mit dieser Begründung abgelehnt.
Wichtig ist nun zunächst, dass du dir Akteneinsicht besorgst. Wie es ohne Anwalt geht, hat @ibykus hier verschiedentlich beschrieben (Suchfunktion) oder hier http://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandan...huldigten/
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #