23-10-2013, 21:31
Zitat:Andernfalls spielen die Grenzen ebenfalls keine Rolle: Verhaftet wird man immer, wenn Haftbefehl vorliegt, egal ob durch Polizisten im Inland oder an der Grenze zum oder vom Ausland. Gefasst -> Verhaftet.
Gilt das für die gesamte EU, auch ohne dass der nationale Haftbefehl EU weit ausgeschrieben worden ist? Sonst könnte man ja in Spanien verhaftet werden, weil in D eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung zur Festnahme ausgeschrieben wurde...
Schönen Gruß
Hornfrosch