23-10-2013, 22:04
Zitat sorglos:
Sehr sehr gut --> Mehrbedarf für Trennungskinder anstatt Mehrbedarf für Alleinerziehende! Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.
Sowas in der Art habe ich schon mit unserer Arge per Sozialgerichtliche Androhung durch. Erst wollten sie auf Sonderkosten des Umganges (Fahrtkosten, usw.) verweisen, bis ich der Arge per Widerspruch mitgeteilt habe, das die Kosten der Ernährung und Unterkunft der Kinder bei ihrem Umgang mit dem Vater zu dem Grundbedarf der Kinder (somit Sozialkosten/ -geld) fällt. Hier ist jedoch immer noch das Problem, das sich die Kinder an einem Tag min. 12 Stunden am Stück aufhalten müssen, alles andere was darunter oder darüber geht, wird nicht berücksichtigt, wenn es keine weiteren 12 Stunden umfasst. Die Argen legen dort den § 21 Abs. 6 SGB II Zugrunde. (unabweisbarer Mehrbedarf/ heute unabweisbarer Sonderbedarf).
Die KM hatte meine Umgangsaufstellung/ Umgangsnachweis des letzen Monats noch bereitwillig unterzeichnet, ohne die Folgen zu erörtern. Vor ein paar Tagen rief sie dann ganz entgeistert an und beschwerte sich, das ihr das Geld ja nun von ihrem ihr zustehenden Sozialgeld für die Kinder abgezogen würde. - Sie jammerte damit, das sie ja nun noch weniger Geld bekäme. - Genauso war es im Grunde auch von meiner Seite aus bezweckt -
Sehr sehr gut --> Mehrbedarf für Trennungskinder anstatt Mehrbedarf für Alleinerziehende! Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.
Sowas in der Art habe ich schon mit unserer Arge per Sozialgerichtliche Androhung durch. Erst wollten sie auf Sonderkosten des Umganges (Fahrtkosten, usw.) verweisen, bis ich der Arge per Widerspruch mitgeteilt habe, das die Kosten der Ernährung und Unterkunft der Kinder bei ihrem Umgang mit dem Vater zu dem Grundbedarf der Kinder (somit Sozialkosten/ -geld) fällt. Hier ist jedoch immer noch das Problem, das sich die Kinder an einem Tag min. 12 Stunden am Stück aufhalten müssen, alles andere was darunter oder darüber geht, wird nicht berücksichtigt, wenn es keine weiteren 12 Stunden umfasst. Die Argen legen dort den § 21 Abs. 6 SGB II Zugrunde. (unabweisbarer Mehrbedarf/ heute unabweisbarer Sonderbedarf).
Die KM hatte meine Umgangsaufstellung/ Umgangsnachweis des letzen Monats noch bereitwillig unterzeichnet, ohne die Folgen zu erörtern. Vor ein paar Tagen rief sie dann ganz entgeistert an und beschwerte sich, das ihr das Geld ja nun von ihrem ihr zustehenden Sozialgeld für die Kinder abgezogen würde. - Sie jammerte damit, das sie ja nun noch weniger Geld bekäme. - Genauso war es im Grunde auch von meiner Seite aus bezweckt -
"Tempus Fugit - Amor Manet"