(23-10-2013, 22:04)Desaster2005 schrieb: Hier ist jedoch immer noch das Problem, das sich die Kinder an einem Tag min. 12 Stunden am Stück aufhalten müssen, ....Ach ja. Und in welchem Gesetz steht das? Wo ist die Ausführungsvorschrift in der steht, wie die 12 Stunden berechnet würden?
Wenn das Kind um 8 Uhr zur Schule geht (dann war es keine 12 Stunden bei der Mutter) und um 14.30 Uhr dort vom Vater abgeholt wird (verbleiben dort auch keine 12 Stunden) Preisfrage: Erhält das Kind dann keinen Tagessatz?
(23-10-2013, 22:04)Desaster2005 schrieb: Die Argen legen dort den § 21 Abs. 6 SGB II Zugrunde.Ich kann dort das "12-Stunden-am-Stück-Gesetz" nicht finden. Hilfst du mir?
(23-10-2013, 22:04)Desaster2005 schrieb: Die KM hatte meine Umgangsaufstellung/ Umgangsnachweis des letzen Monats noch bereitwillig unterzeichnet, ohne die Folgen zu erörtern.Das magst du so bezweckt haben - verständlich - aber in welchem Gesetz steht, dass die Kindesmutter als Hilfspolizistin des Jobcenters die Umgangszeiten bestätigen muss/soll? Welche Kindesmutter muss denn eine Bestätigung der Aufenthalts-/Abwesenheitszeiten der Kinder durch den Vater vorlegen?
(Ich rate solche "Bestätigungsanforderungen" mit der Anfrage nach der Begründetheit und der Rechtsgrundlage und wegen Unzumutbarkeit kategorisch abzulehnen, hilfsweise wird die Zeugenvernehmung durch einen Sozialrichter beantragt. Der unterstellende udn in der Regel unbegründete Verdacht gegen den Aufstocker, er würde falsche Angaben machen ist ebenso unzumutbar, wie die Bemühung der Kimu als Bestätigungshilfskraft)
@Desaster
Keine Kritik an dir. Nur der Hinweis darauf, dass man den Schikane-Bullshit vom Jobcenter nicht unhinterfragt inhalieren muss.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #